E-Rechnung an Privatkunden? Was für Shopify-Händler gilt
Die direkte Antwort: An reine Privatkunden (B2C) musst du keine E-Rechnung ausstellen. Die Pflicht betrifft nur inländische B2B-Umsätze zwischen Unternehmen. Der Haken für Onlineshops: Sobald ein Geschäftskunde bei dir bestellt, gilt die Pflicht – und das lässt sich manuell kaum zuverlässig auseinanderhalten.
B2C ist ausgenommen – B2B nicht
Die deutsche E-Rechnungspflicht gilt für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Verkäufe an private Endkunden sind nicht betroffen; hier bleibt eine gewöhnliche Rechnung oder ein Beleg zulässig. Quelle: BMF, FAQ E-Rechnung.
Das Problem: Dein Shop kennt den Unterschied nicht von allein
Viele Shopify-Shops verkaufen gemischt. Ein einzelner Geschäftskunde – ein Handwerksbetrieb, eine Agentur, ein Wiederverkäufer – reicht, damit für diese Bestellung eine echte E-Rechnung fällig wird. Wer jede Bestellung von Hand einordnen müsste, macht früher oder später Fehler: eine PDF an einen B2B-Kunden erfüllt die Pflicht ab den Fristen nicht.
Die Lösung: automatische Unterscheidung
Rechnora erkennt an Firmenname und USt-IdNr, ob eine Bestellung B2B ist – und erstellt nur dann automatisch eine E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD). Für B2C-Bestellungen bleibt dein gewohnter Beleg bestehen. Du musst nichts pro Bestellung entscheiden; der richtige Fall wird automatisch behandelt und die E-Rechnung automatisch versendet.
Nicht vergessen: die Empfangspflicht gilt für alle
Auch als reiner B2C-Händler bist du seit dem 1. Januar 2025 verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können – etwa von deinen Lieferanten. Was das konkret heißt, steht auf unserer Seite zur Empfangspflicht.
Bestellung rein. E-Rechnung raus.
Rechnora erstellt, validiert und versendet XRechnung und ZUGFeRD automatisch nach jeder B2B-Bestellung – inklusive DATEV-Export.