E-Rechnungspflicht 2027/2028: der Fahrplan für Shopify-Händler
Die direkte Antwort: Für inländische B2B-Umsätze endet die Übergangsfrist am 1. Januar 2027 (Vorjahresumsatz über 800.000 €) bzw. am 1. Januar 2028 (alle übrigen). B2C ist ausgenommen. Empfangen können müssen alle Unternehmen E-Rechnungen schon heute.
Alle Fristen im Überblick
| Datum | Was gilt | Für wen |
|---|---|---|
| seit 01.01.2025 | E-Rechnungen empfangen können ist Pflicht | alle inländischen Unternehmen |
| 2025–2026 | Übergang: Papier und – mit Zustimmung – PDF weiter zulässig | alle Rechnungsaussteller |
| 01.01.2027 | Strukturierte E-Rechnung wird Ausstellungspflicht | Vorjahresumsatz > 800.000 € |
| 01.01.2028 | Ausstellungspflicht für die übrigen in-scope B2B-Umsätze | grundsätzlich alle (EDI-Übergang endet ebenfalls) |
Primärquelle: Bundesfinanzministerium, FAQ E-Rechnung.
Was NICHT betroffen ist
- B2C-Bestellungen – der Großteil vieler Shopify-Shops
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 €
- bestimmte steuerfreie Umsätze; für Kleinunternehmer gelten Sonderregeln
Deshalb gilt: Nicht jeder Shop braucht Panik – aber jeder Shop mit nennenswerten B2B-Umsätzen braucht einen Prozess, der diese Bestellungen erkennt und automatisch korrekt fakturiert.
Praxis-Checkliste für Shopify-Händler
- B2B-Anteil klären: Wie viele Bestellungen kommen von Geschäftskunden (Firmenfeld, USt-IdNr)?
- Umsatzschwelle prüfen: Über 800.000 € Vorjahresumsatz → Stichtag 01.01.2027, sonst 01.01.2028.
- Empfang sicherstellen: Eine E-Mail-Adresse für eingehende E-Rechnungen genügt bereits.
- Ausstellung automatisieren: E-Rechnungen direkt aus Shopify erzeugen statt manuell nachbauen.
- Steuerberatung anbinden: per DATEV-Export.
Hinweis: Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Steuerberatung. Ob und ab wann dein Unternehmen verpflichtet ist, hängt vom Einzelfall ab.
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