E-Rechnungspflicht 2027/2028 für Shopify-Händler
Die direkte Antwort: Empfangen musst du E-Rechnungen schon heute – das gilt seit dem 1. Januar 2025 für jedes Unternehmen. Ausstellen musst du sie ab dem 1. Januar 2027, wenn dein Vorjahresumsatz über 800.000 € lag, und ab dem 1. Januar 2028 in jedem Fall. Betroffen sind nur Rechnungen an Geschäftskunden in Deutschland (B2B). Verkäufe an Privatkunden (B2C) sind ausgenommen.
Der Zeitplan im Überblick
| Ab wann | Was gilt | Für wen |
|---|---|---|
| 1.1.2025 | E-Rechnungen empfangen und aufbewahren können | alle Unternehmen, auch Kleinunternehmer |
| bis 31.12.2026 | Übergangsfrist: PDF an B2B weiterhin zulässig (mit Zustimmung des Empfängers) | alle |
| 1.1.2027 | E-Rechnungen ausstellen ist Pflicht | Vorjahresumsatz (2026) über 800.000 € |
| 1.1.2028 | E-Rechnungen ausstellen ist Pflicht | alle übrigen Unternehmen |
Rechtsgrundlage ist das Wachstumschancengesetz, das § 14 UStG neu gefasst hat. Eine E-Rechnung ist danach nur eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der Norm EN 16931 – in Deutschland praktisch XRechnung oder ZUGFeRD (ab Profil EN 16931).
Bin ich betroffen? Der Entscheidungsweg
- Verkaufst du an Geschäftskunden in Deutschland? Nein → Ausstellungspflicht betrifft dich nicht. Ja → weiter.
- Lag dein Umsatz 2026 über 800.000 €? Ja → ab 1.1.2027. Nein → ab 1.1.2028.
- Unabhängig davon: Empfangen können musst du seit 2025 – auch als Kleinunternehmer, auch als reiner B2C-Shop.
Wichtig: Es gibt keine Bagatellgrenze nach Anzahl. Ein einziger Geschäftskunde reicht, damit die Ausstellungspflicht für diese Rechnung greift. Viele vermeintlich reine B2C-Shops verkaufen gelegentlich an Firmen, Vereine oder Freiberufler – und sind damit betroffen.
Was viele Shops falsch einschätzen
- „Wir schicken doch schon PDFs.“ Eine PDF ist aus Sicht des Gesetzes kein strukturiertes Format. Ab dem Stichtag reicht sie im B2B nicht mehr. Warum genau, steht hier.
- „Wir sind Kleinunternehmer, uns betrifft das nicht.“ Für das Ausstellen gibt es eine Erleichterung, für das Empfangen nicht.
- „Das macht unser Steuerberater.“ Die Rechnung entsteht beim Verkauf im Shop, nicht in der Kanzlei. Der Steuerberater bucht, was du ihm lieferst.
- „2027 ist noch weit weg.“ Maßgeblich ist der Umsatz 2026 – also das laufende Jahr. Wer dieses Jahr über 800.000 € kommt, ist am 1.1.2027 dran.
Was du konkret brauchst
| Anforderung | Was das heißt |
|---|---|
| Strukturiertes Format | XRechnung (XML) oder ZUGFeRD (PDF/A-3 mit eingebetteter XML) nach EN 16931 |
| Vollständige Pflichtangaben | die neun Angaben aus § 14 UStG, inklusive fortlaufender Rechnungsnummer |
| Übermittlung | E-Mail genügt. Peppol ist nicht vorgeschrieben |
| Empfang | eine Adresse, unter der du E-Rechnungen annehmen kannst |
| Archivierung | 8 Jahre, unveränderbar, XML im Original |
| Korrekturen | strukturierte Storno- und Korrekturrechnungen |
Der Fahrplan für Shopify-Shops
- Jetzt: prüfen, ob und wie viele B2B-Bestellungen im Shop eingehen – und ob du eingehende E-Rechnungen überhaupt annehmen und archivieren kannst.
- Vor dem Weihnachtsgeschäft: die Erstellung automatisieren. Im Q4 kommen die meisten Bestellungen; manuelle Rechnungen werden dann zum Vollzeitjob.
- Zum Jahreswechsel: Umsatz 2026 feststellen. Über 800.000 € heißt: Stichtag 1.1.2027.
- Laufend: jede erzeugte Rechnung validieren, damit Formfehler auffallen, bevor der Kunde sie ablehnt.
Mit dem Schnell-Check lässt sich in einer Minute klären, welcher Stichtag für deinen Shop gilt.
Das Thema im Video (3 Minuten)
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Häufige Fragen
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für mich?
Empfangen musst du E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen musst du sie ab dem 1. Januar 2027, wenn dein Vorjahresumsatz über 800.000 Euro lag, ansonsten ab dem 1. Januar 2028. Die Pflicht betrifft Rechnungen an Geschäftskunden in Deutschland.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für B2C-Verkäufe?
Nein. Rechnungen an Privatkunden sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen. Sobald du aber auch nur gelegentlich an ein Unternehmen, einen Verein oder einen Freiberufler verkaufst, gilt für diese Rechnung die Pflicht.
Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail noch?
Bis zum 31. Dezember 2026 ja, mit Zustimmung des Empfängers. Danach ist im B2B ein strukturiertes Format nach EN 16931 erforderlich – XRechnung oder ZUGFeRD. Eine reine PDF gilt rechtlich als sonstige Rechnung, nicht als E-Rechnung.
Welcher Umsatz zählt für die 800.000-Euro-Grenze?
Der Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres. Für den Stichtag 1. Januar 2027 ist also der Umsatz des Jahres 2026 maßgeblich.
Betrifft die Pflicht auch Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen selbst keine E-Rechnungen ausstellen. Empfangen und acht Jahre aufbewahren können müssen sie E-Rechnungen aber trotzdem, und zwar bereits seit 2025.
Brauche ich Peppol für die E-Rechnungspflicht?
Nein. Das Gesetz schreibt ein Format vor, keinen Übertragungsweg. Für inländisches B2B genügt der Versand per E-Mail. Peppol wird nur relevant, wenn ein konkreter Empfänger es verlangt.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Eine formal fehlerhafte Rechnung berechtigt deinen Geschäftskunden nicht zum Vorsteuerabzug. In der Praxis heißt das: Der Kunde weist die Rechnung zurück und du wirst später bezahlt. Zusätzlich drohen Beanstandungen bei einer Betriebsprüfung.
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Dieser Text ist keine Steuerberatung und ersetzt kein Gespräch mit deinem Steuerberater.